Wer wählt den Landtag?

Landtagswahlen gibt es normalerweise alle fünf Jahre. Wer schon 18 ist, mindestens 16 Tage in Nordrhein-Westfalen wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, der darf wählen gehen!

Wer seit mindestens drei Monaten in NRW wohnt, darf auch selbst bei Landtagswahlen kandidieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, einen Platz im Landtag zu erhalten: Entweder man wird direkt gewählt, hat also in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten. Oder aber man kommt über die so genannte Landesreserveliste der jeweiligen Partei ins Parlament. In jedem Wahlkreis des Landes genügt die einfache Mehrheit: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinigt, ist gewählt – auch wenn es sich nur um einen Unterschied von einer Stimme handelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Wahl ist allgemein: Das heißt, jeder Bürger darf an der Wahl teilnehmen.

Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird nicht öffentlich abgegeben, sondern in Wahlkabinen. So sieht keiner, wer wen wählt. Im Wahllokal wird zwar festgehalten, dass an der Wahl teilgenommen wurde, aber was in der Wahlkabine angekreuzt wird, das weiß keiner.

Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht – ob Mann oder Frau, ob arm oder reich.

Die Wahl ist unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler stimmen direkt über Kandidaten ab, es gibt kein zwischengeschaltetes Gremium.

Die Wahl ist frei: Jeder trifft seine Entscheidung selbst. Niemand darf zu einer bestimmten Stimmabgabe gedrängt werden. Wenn die Arbeit eines Politikers nicht gefällt, kann man bei der nächsten Wahl einfach jemand anderen wählen.