Die Diät oder was verdient ein Abgeordneter?

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 17. März 2005 als erstes Parlament in Deutschland einstimmig eine große Diätenreform beschlossen. Diese Reform hat für mehr Transparenz und eine Abschaffung von Sonderrechten gesorgt. Die Diäten wurden von monatlich 4.807 Euro auf 9.633 Euro nahezu verdoppelt. Das hört sich erstmal nach einer satten Gehaltserhöhung an, ist es aber mitnichten. Im Gegenzug muss nämlich der Betrag vollständig versteuert werden. Außerdem müssen alle Kosten für die Wahlkreisarbeit (wie Büromiete, Arbeitsmaterial und Telekommunikationskosten) nun selbst getragen werde. Ebenso entfallen die bisherigen Altersbezüge, andere Zulagen und Kostenpauschalen komplett. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht, auch wird kein Sitzungsgeld mehr gezahlt. Die Bezugszeit der Übergangsgelder wurde von maximal 24 Monaten auf drei Monate verkürzt.

Jeder Abgeordnete zahlt für seine Altersversorgung nun monatlich 15,79 % seiner Bezüge in ein zu diesem Zweck errichtetes "Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen" ein. Dieses finanziert die späteren Zahlungen an seine Mitglieder ausschließlich aus deren eigenen Beiträgen. Seitens des Landes NRW werden keine Beitragszahlungen geleistet. Lediglich die Verwaltungskosten werden zusätzlich aus dem Landeshaushalt finanziert. Damit ist die Alterversorgung vollkommen unabhängig sowohl von der Gesetzlichen Rentenversicherung, als auch von sonstigen Versorgungsregelgungen im Öffentlichen Dienst. Die Zahlungen des Versorgungswerkes werden deshalb nicht auf andere Ruhegehälter und Versorgungs- oder Rentenbezüge der Angehörigen des öffentlichen Dienstes angerechnet, diese werden ggf. zusätzlich gezahlt.

Die nordrheinwestfälische Diätenreform gilt als wegweisend für die Regelung von Abgeordnetenbezügen.