Hintergrundinformationen zur Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Pensionen
Hemmungslose Klientelpolitik von Schwarz-Gelb – Experten sind entsetzt
Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte stößt das Steuersenkungspaket der Bundesregierung auf nahezu einhellige Ablehnung. Außer den unmittelbaren Profiteuren sind es (zum Teil nur sehr halbherzig) die gelb-schwarzen Verursacher, die dem Paket einen Sinn zuschreiben.
Zu den Kritikern gehören so unverdächtige Institutionen wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung („die Wirtschaftsweisen“), der Bundesrechnungshof und der vor wenigen Tagen verstorbene Ehrenvorsitzende der FDP, Otto Graf Lambsdorff.
Das Gesamtpaket hat ein Volumen von etwa 8,5 Milliarden Euro. Davon entfällt etwa eine Milliarde direkt auf die Gemeindehaushalte. Für Köln würde das allein nach dem Einwohneranteil eine Zusatzbelastung in Höhe von 12,5 Millionen Euro (pro Jahr) bedeuten. Da die Steuerkraft der Stadt über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegt, dürfte der wahre Betrag deutlich höher ausfallen. Die Bundesregierung macht wieder einmal ein Geschenk, für das andere die Rechnung bekommen.
Wie immer im Leben muss die Entlastung für „die Steuerzahler“ mit einer Belastung in gleicher Höhe bezahlt werden: in erster Linie über zusätzliche Schulden und damit von den nächsten Generationen oder über den Abbau von staatlichen Leistungen. An das Märchen vom beschleunigten Wachstum, das die Steuersenkung von selber refinanziert, glaubt kein vernünftiger Mensch. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Professor Klaus Zimmermann, wird mit den Worten zitiert: „Dieses Gesetz hat weder mit Wachstum noch mit Beschleunigung zu tun.“
Besonders in der Kritik steht die von Westerwelle und Seehofer durchgepeitschte Senkung der Mehrwertsteuer für das Beherbergungsgewerbe von 19 auf 7 Prozent. Noch einmal DIW-Präsident Zimmermann: „Der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz für die Hotels ist Klientelpolitik.“ Das habe nichts mit der Deckung des Grundbedarfs zu tun und habe „einen Geschmack von Willkür“. Zimmermann: „Die Steuersenkung wird nur die Branche subventionieren.“ Auch der Präsident des Bundesrechnungshofes kritisiert die Steuersenkungspläne heftig: „Die von „nachhallendem Wahlkampfgetöse“ geprägte Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen sei konjunkturell unwirksam, verursache Bürokratie und mache das Steuersystem noch unübersichtlicher“ (KStA 09.12.2009). Bundesfinanzminister Schäuble hat sich ebenfalls von der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen distanziert. Das sei nicht seine Idee gewesen, sagte der CDU-Politiker der 'Süddeutschen Zeitung'. Der ehemalige CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach: „Es handelt sich hierbei um eine klassische politische Entscheidung. Und den Begriff politische Entscheidung verwenden wir, wenn wir keine überzeugenden Sachargumente haben“ (Focus online 5.12.2009). Auch die CDU-Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen haben das Vorhaben lange abgelehnt, bis sie vor der entscheidenden Bundesratssitzung am 18. Dezember von Kanzlerin Angela Merkel zur Raison gebracht wurden. NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hatte nach der Entscheidung des Bundesrates erhebliche Mühe, den von ihm mit beschlossenen Unsinn zu begründen. Es hätte gewiss Dinge mit größerer Dringlichkeit gegeben, aber es sei eben ein Kompromiss, so Rüttgers in einem Radio-Interview unmittelbar nach der Sitzung.
Unabhängig von der tatsächlichen Lage der Hotels und Pensionen (die öffentlich zumindest nie sonderlich wahrnehmbar beklagt wurde), macht der Ausstieg aus der Mehrwertsteuersystematik ein weiteres Fass auf. Die Mehrwertsteuer liegt in Deutschland laut Umsatzsteuergesetz bei grundsätzlich 19 Prozent (und damit niedriger als in vielen anderen Staaten). Weil die Mehrwertsteuer alle Menschen trifft, inklusive derer, die kein eigenes Einkommen haben, sind Güter der Grundversorgung, also Nahrungsmittel, Hilfsmittel für Kranke und der ÖPNV mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent belegt, außerdem Druckerzeugnisse. Jetzt sollen die Hotels einbezogen werden. Es ist abzusehen, welche Branchen schon bald die gleiche Behandlung erwarten. Warum sollten zum Beispiel in einer Gesellschaft, die sich mehr Kinder wünscht, Babywindeln weiterhin mit 19 Prozent versteuert werden?
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) führt als ein Argument für die Mehrwertsteuerentlastung seiner Branche die Praxis in anderen Staaten an. In 21 von 27 EU-Staaten gelte für Hotels der reduzierte Steuersatz. Verschwiegen wird allerdings, dass der Normalsatz in vielen Staaten höher ist als in Deutschland und dass es in vielen Großstädten dieser Staaten „City taxes“ für Übernachtungen gibt. Geschäftsleuten mit häufigem Aufenthalt in wechselnden Stadt-Herbergen ist das eine sehr geläufige Sache.
Der Preis für die Hotel-Übernachtung ist übrigens vor allem in deutschen Großstädten zum Teil erheblich niedriger als in anderen Staaten.
Wenn aus steuersystematischen Erwägungen auch die Beibehaltung des Normalsatzes für die Mehrwertsteuer richtig wäre, liegt in der jetzt beschlossenen Senkung auch eine Chance für die Kommunen, die geschaffene Lücke je nach Wettbewerbsstärke als Tourismus- und Businessziel durch eine kommunale Übernachtungsabgabe ganz oder teilweise zu füllen. Dabei können tourismusschwächere Kommunen ihre Wettbewerbsposition durch Verzicht auf eine solche Abgabe erhöhen. Starken Städten wie Köln bietet sich die Gelegenheit, auf diese Weise einen Teil der Belastung zu kompensieren, die ihnen die Bundesregierung zusätzlich aufhalst.
Eine Übernachtungsabgabe würde die Kölner Bürgerinnen und Bürger nicht belasten. Bei fünf Prozent auf den Nettopreis für eine Übernachtung erbrächte sie rund 18 Millionen Euro.
Angesichts der ohnehin zwischen den Städten und zwischen Städten und Umland schwankenden Übernachtungspreise wären negative Wettbewerbswirkungen kaum zu erwarten. Bei einem Zimmerpreis von 70 Euro würde ein Hotelier durch die Mehrwertsteuersenkung 7 Euro sparen. Nach einer Umfrage des DEHOGA beabsichtigt der weit überwiegende Teil der Branche nicht, diese Ersparnis an die Gäste weiterzugeben. Selbst wenn die Hotels die Abgabe noch auf den Zimmerpreis aufschlagen würden, wäre kaum zu erwarten, dass ein Gast, der im Durchschnitt zwei Nächte in Köln verweilt, für knapp sechs Euro in eine andere Stadt oder ins Umland geht. Allerdings ist die Frage, ob die Abgabe on top auf den Gast zu überwälzen ist, Sache der Preisgestaltung der Hotels, die immerhin 10 Prozent eines Zimmerpreises (107 zu 119) weniger an Mehrwertsteuer zu zahlen hätten.